Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines / Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Geschäftsvorgänge zwischen Auftraggeber und Berater und sind Grundlage aller Angebote und Verträge.

2. Umfang des Beratungsauftrags / Stellvertretung

Der Berater ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritte beizuziehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Dritten nicht innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses direkt zu beauftragen.

3. Informationspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Berater alle für die Durchführung des Projektes notwendigen Unterlagen rechtzeitig übergeben werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig zu Loyalität und zur Vermeidung jeglicher Umstände, die die Unabhängigkeit des Beraters gefährden könnten.

5. Berichterstattung

Der Schlussbericht ist je nach Projektgröße innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Abschluss der Erhebungsarbeiten zu legen.

6. Schutz des geistigen Eigentums

Urheberrechte an den vom Berater erstellten Werken verbleiben beim Berater. Eine Vervielfältigung ohne schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet.

7. Gewährleistung

Der Berater verbessert auf Wunsch des Auftraggebers festgestellte Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung der Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

Schadenersatzansprüche setzen grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten voraus, ausgenommen Personenschäden. Ansprüche verjähren sechs Monate nach Kenntnis des Schadens.

9. Vertraulichkeit / Datenschutz

Der Berater ist zur Verschwiegenheit über alle betrieblichen Angelegenheiten und Informationen des Auftraggebers verpflichtet – zeitlich unbeschränkt.

10. Honorar

Die Vergütung richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Zwischenverrechnungen sind zulässig.

11. Elektronische Rechnungslegung

Der Berater ist mit Einwilligung des Auftraggebers berechtigt, Rechnungen elektronisch zu versenden.

12. Vertragsdauer

Der Vertrag endet mit der Fertigstellung des Projekts. Eine vorzeitige Auflösung ist aus wichtigem Grund möglich.

13. Mediationsklausel

Bei Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien, vor Anrufung eines Gerichts eine Mediation mit eingetragenen MediatorInnen zu versuchen. Die Sitzungen finden in Graz in deutscher Sprache statt.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist Graz.